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Eisenbahndirektinvestments

EWL Eisenbahndirektinvestments – bahnt sich ein neuer Skandal an?

Das Geschäft mit den Kapitalanlagen hat in den letzten Jahren geboomt. Die Oak Capital Rail Investment GmbH (heute: EWL European Wagon Lease / EWL Asset GmbH & Co. KGaA) hat mit Eisenbahndirektinvestments in Güterwagons für den Infrastrukturbereich geworben. Ob Kippwagen, Schüttgutwagen, Flachwagen, Kastenwagen oder Kesselwagen – der Kapitalanleger bekam eine reichhaltige Auswahl an Güterwagen-Direktinvestments präsentiert. Versprochen wurden Renditen zwischen 7 und 9%. Nach Ablauf von vier Jahren sollte der einzelne Wertzuwachs sogar teilweise bei über 17% liegen.

So sollte es funktionieren:

Der Käufer kauft einen 25, 50 oder 75%igen Anteil an einem Getreidewagen von der Firma Oak Capital Rail Investment GmbH (heute: EWL European Wagon Lease). Gemeinsam mit den übrigen Käufern des jeweiligen Getreidewagens entsteht eine Miteigentümergemeinschaft. Anschließend wird dieser Getreidewagen an genannte Firma zurückvermietet. Die Mietdauer wird auf vier Jahre festgelegt. Während der nachfolgenden vier Jahre Laufzeit vermietet die Firma Oak Capital Rail Investment GmbH (heute: EWL European Wagon Lease) den Getreidewagen an dritte Unternehmen wie z.B. Schenker Logistik. Die von den Mietern der Eisenbahnwaggons zu bezahlenden Mietzinsen sollen auf einem treuhänderisch verwalteten Gemeinschaftskonto verwahrt werden. Die Verwaltung dieses Gemeinschaftskontos hat die S+C Treuhandgesellschaft GmbH mit Sitz in Hamburg übernommen, welche gleichsam für die Mietzinsauszahlungen an die Käufer während der vierjährigen Laufzeit sorgen will. Nach Ablauf der für vier Jahre vorgesehenen Mietzeit verpflichtet sich die Firma Oak Capital Rail Investment GmbH (heute: EWL European Wagon Lease) gegenüber den Käufern, den von diesen zuvor erworbenen Eisenbahnwaggon zurückzukaufen. Die Käufer sollen ihren jeweiligen finanziellen Anteil erhalten.

Es handelt sich bei diesem Geschäft um einen Kauf-Mietvertrag mit entsprechender Rückkaufverpflichtung durch die Oak Capital Rail Investment GmbH (heute: EWL European Wagon Lease).

Wo liegt der Haken?

Dieses Modell hält einer juristischen Überprüfung nicht stand. Da Käufer lediglich einen Teil des für den Erwerb eines solchen Eisenbahnwaggons vorgesehenen Kaufpreises bezahlen, haben diese nicht das volle Eigentum an diesen Waggons erworben. Den oder die anderen Miteigentümer kennt der jeweilige Käufer nicht, obwohl nach rechtlicher Würdigung zwischen diesen eine Miteigentümergemeinschaft besteht. Nach Unterzeichnung des Kauf-Mietvertrages mit Rückkaufverpflichtung und der Bezahlung des vereinbarten ‚Kaufpreises‘ bekommt der Käufer ein Eigentumszertifikat. Dieses Eigentumszertifikat weist den Käufer als Miteigentümer eines Waggons aus, welcher lediglich durch eine Nummer zugeordnet wird. Ob dieser Waggon wirklich existiert, ist nicht bekannt. Wo dieser Waggon steht, ist nicht bekannt. Um was für einen Waggon es sich konkret handelt, geht aus dem Eigentumszertifikat nicht hervor.

Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl solcher Kapitalanlagen beraten und vor Gericht vertreten, bei denen das Produktionsmittel an den Erwerber verkauft wurde und anschließend von dem Erwerber an den Verkäufer zurück vermietet worden ist. In all diesen Fällen bekam der Käufer den Kaufgegenstand niemals zu sehen. In den meisten Fällen hat dieser Kaufgegenstand noch nicht einmal existiert. Es fehlte an der dinglichen Einigung. Im Falle einer Insolvenz der EWL European Wagon Lease kann der Käufer gegenüber dem Insolvenzverwalter keine Rechte als Eigentümer geltend machen. In vergleichbaren Fällen mussten Käufer vielfach den erhaltenen Mietzins an die Insolvenzmasse zurückzubezahlen, da für die Bezahlung des Mietzinses kein wirksamer Mietvertrag bestanden hat und somit die Zahlung, sehr zur Freude der Insolvenzverwalter, ohne Rechtsgrund erfolgt ist. Im Ernstfall muss der Käufer also damit rechnen, ein absolutes Totalverlustrisiko hinzunehmen. Im Prospekt wird zwar grundsätzlich auf die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos hingewiesen, jedoch sind dem Prospekt dargestellten Gründen völlig anderer Rechtsnatur als die tatsächlichen Risiken.

Warnung vor solchen Geschäften

Wir warnen stets davor, ein Produktionsmittel (Eisenbahnwaggon, Container, Fotovoltaikanlage etc.) auf die Art und Weise zu erwerben, wonach der Kaufgegenstand sofort an den Verkäufer durch Vertrag zurück vermietet wird, ohne dass der Käufer das jeweilige Produktionsmittel zu sehen bekommt.

Nach vier Jahren soll die EWL European Wagon Lease sich gegenüber dem Käufer verpflichten, den Waggon zu einem von Anfang an festgelegten Preis zurückzukaufen, wobei ein hypothetischer Wertverlust einkalkuliert wird. Während der ersten vier Jahre soll der gesamte Mietzins auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden, von der C + S Treuhandgesellschaft verwaltet und nach Abzug von Verwaltungskosten an den Käufer und Vermieter ausbezahlt werden. Spannend wird es nach vier Jahren, wenn die EWL Asset GmbH & Co. KGaA die Waggons von den Käufern zurückkaufen soll. Bereits das vorgestellte Geschäftsmodell lässt Zweifel aufkommen, mit welchem Geld die EWL European Wagon Lease den Kaufpreis nach vier Jahren bezahlen möchte.

Vorläufiges Ergebnis:

Es liegt kein plausibles und schlüssiges Geschäftsmodell vor, weshalb die Vermittler dieser Anlage schon einmal Ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung benachrichtigen dürfen. Weiter stellt sich die Frage nach der Haftung der C+S Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg, sofern diese nicht von Anfang an durch ein entsprechendes Geschäftsmodell sichergestellt hat, dass die Mietzahlungen auf ein von ihr verwaltetes Treuhandkonto einbezahlt werden. Nach ständiger Rechtsprechung hat die C+S Treuhandgesellschaft mbG, sofern durch ein entsprechendes Geschäftsmodell die Mieteingänge nicht auf ihrem Treuhandkonto sichergestellt sind, die zukünftigen Erwerber von Anfang an darüber zu unterrichten, dass die Treuhandgesellschaft nicht in der Lage sein wird, die eingehenden Mietzahlungen auf einem von ihr zu verwaltenden Treuhandkonto einzuziehen und nachfolgend an die Käufer und Vermieter auszubezahlen.

Wir vertreten Sie!

Wir vertreten Mandanten gegen die EWL European Wagon Lease. Unsere Mandanten bemängeln bereits jetzt die vertragswidrige Einhaltung der Rückkaufsverpflichtung. Vielmehr versucht die EWL European Wagon Lease die Käufer zu einer Prolongation zu überreden.

Laut Schreiben der EWL European Wagon Lease erfordert eine Auszahlung die Zurücksendung des Eigentumszertifikats im Original. Wir raten Ihnen, sich das Eigentumszertifikat vor einer Rücksendung zu kopieren! Andernfalls haben Sie keinen Beweis dafür in der Hand, dass Ihnen ein bestimmter Waggon verkauft wurde. Senden Sie die Originalurkunde nur mit Einwurf Einschreiben oder mit Rückschein an die EWL European Wagon Lease.

Kontaktieren Sie uns, sollten auch Sie keine Auszahlungen erhalten. Unsere Fachanwälte sind auf fehlgeschlagene Investments sowie auf fehlerhafte Kapitalanlageberatung seit Jahren spezialisiert. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Margit Warneke, Fachanwältin für Insolvenzrecht und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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