Rechtsgebiete
Unsere Kanzlei ist seit Jahrzehnten auf alle mit dem Insolvenzrecht zusammenhängen-den Rechtsgebieten spezialisiert.
Ob Sie als Unternehmer oder Privatperson zur Vermeidung einer Insolvenz sich um eine Sanierung zu bemühen, Ansprüche und Forderungen absichern oder eine Verbraucher- oder Regelinsolvenz beantragen, erforderlich ist in allen Fällen eine sorgfältige Analyse des juristischen Sachverhalts. In unserer Kanzlei beraten wir Sie zu Fragen im Zusammenhang mit Insolvenz und Sanierung.
Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Gemeinsam entwerfen wir im Vorfeld einen Plan zum richtigen Vorgehen oder helfen Ihnen, wenn Sie schon mittendrin im Insolvenzprozess bzw. der Sanierung stecken.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts geht es ausschließlich um Ihr Geld. Klassische Rechtsstreitigkeiten des Kapitalmarktrechts sind die fehlerhafte Anlageberatung, vertragliche Auseinandersetzungen zwischen Kunde und Kreditinstitut, Bausparkasse oder Lebensversicherung, sowie das Digital Banking.
Wir beraten Sie in sämtlichen Fragen, die Spareinlagen, Girokonten oder Kredite betreffen, sowie zu rechtlichen Fallstricken, welche die Digitalisierung im Bank- und Kapitalmarktsektor und damit insbesondere das bargeldlose Bezahlen mit sich bringt
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schwerpunktmäßig zum Gesellschaftsrecht. Als Unternehmer sind Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Gründungsentschlusses bis über die Vollbeendigung Ihres Unternehmens hinaus mit Rechtsfragen konfrontiert. Auch während des Betreibens Ihres Unternehmens werden Sie mit diversen unternehmensbezogenen Auseinandersetzungen konfrontiert sein.
Solche Auseinandersetzungen betreffen Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftungsfragen, arbeitsvertragsrechtliche Regelungen (z.B. betriebsbedingte Kündigungen), Ansprüche des Ehepartners auf Unternehmensanteile bei Ehescheidung, Ansprüche des ehemaligen Lebensgefährten als Sorgeberechtigten des gemeinsamen Kindes oder klassische Auseinandersetzungen mit Investoren und Kapitalgebern.
Haben Sie Fragen? Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Die Digitalisierung schreitet rasant voran und mit ihr die rechtlichen Probleme. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schwerpunktmäßig bei Fragen zum Filesharing, zu Internet-Tauschbörsen, dem elektronischen Zahlungsverkehr sowie darüberhinausgehenden Themengebieten. Kontaktieren Sie uns!
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Wir beraten Bauunternehmer, Handwerker und Bauherren zum Thema Baurecht und vertreten Ihre Interessen in streitigen Angelegenheiten. In unserer Kanzlei werden Sie von Spezialisten auf ihrem jeweiligen Gebiet beraten, die auch über die Grenzen ihres Fachthemas hinausdenken.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
office@kanzleiwarneke.de
+49 (0) 861 3200
Das Grundstücksrecht umfasst den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken. Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie daher mit zahlreichen gesetzlichen Normen aus dem Kaufvertrags- und Bauvertragsrecht sowie aus dem steuerlichen und mietvertraglichen Bereich konfrontiert. Lassen Sie sich daher von einem fachkompetenten Anwalt für Grundstücksrecht beraten.
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Rechtsanwältin Margit Warneke
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, kann auf Ausgleich oder Wiedergutmachung, mithin auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Schadensersatzansprüche gewinnen in unserer Massengesellschaft und einer Vielzahl von vergleichbaren Sachverhalten zunehmend an Bedeutung.
Die Anspruchsgrundlage eines Schadensersatzanspruchs kann sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag ergeben. In Betracht kommen auch quasivertragliche, dingliche, deliktische oder bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen. Je nach Einzelfall ist Ihr Anspruch oder Ihre Inanspruchnahme im Falle eines Schadens zu prüfen. Gerne prüfen wir Ihre Rechte oder Verpflichtungen im Falle eines Schadens!
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Rechtsanwältin Margit Warneke
office@kanzleiwarneke.de
+49 (0) 861 3200
Liegt gegenüber einem Schuldner ein vollstreckbarer Titel vor, so kann der jeweilige Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben. Mit staatlicher Hilfe kann der Gläubiger sodann seinen Anspruch gegen den Schuldner zwangsweise durchsetzen.
Der Gläubiger kann sowohl Geld als auch Güter beim Schuldner pfänden lassen, bis der Schuldner seine Schulden beglichen hat. Möchten Sie als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung betreiben? Oder sind Sie als Schuldner von einer Zwangsvollstreckung betroffen?
Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung!
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Im Steuerstrafrecht gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wer durch einen Fehler oder Ungenauigkeiten in das Visier der Steuerbehörden gerät, bereut diese schnell. Als Anwalt für Steuerstrafrecht helfen wir Ihnen in dieser misslichen Lage. Besuchen Sie uns in unserer Kanzlei und wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit über drei Jahrzehnten vor allem auf Rechtsfragen zum Verbraucherschutz spezialisiert. Das Umweltrecht liegt uns hierbei besonders am Herzen
Gerade der Klimawandel beschäftigt Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Nicht nur wir Menschen sind davon betroffen, sondern gleichsam auch unsere wunderbare und artenreiche Tier- und Pflanzenwelt. Gehen wir mit unserer Umwelt nicht sorgsam um, wird uns dies früher oder später einholen. Hierfür lohnt es sich entschieden einzutreten. Gerne kämpfen wir für Sie beim Thema Umweltrecht!
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen und Räumungsklagen bergen ein hohes Konfliktpotential zwischen Mietern und Vermietern. Auch sollte bereits im Vorfeld gerade auf die Gestaltung eines Mietvertrages besonders viel Augenmerk gelegt werden, um diesen nach den individuellen Be-dürfnissen der Vertragsparteien zu gestalten.
Als Anwalt für Miet- und Wohnrecht vertreten wir Ihre Interessen in sämtlichen Fragen des Miet-rechts oder Ihres Wohnungseigentumsrechts. Vermeiden Sie ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder böse Überraschungen im Zusammenhang mit Wohneigentum.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere Arbeitsverträge und Kündigungen stehen im Mittelpunkt rechtlicher Auseinandersetzungen.
Rechtlich umfasst sind hiervon: Fragen zum Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhältnisses sowie zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes und verhaltensbedingte, ordentliche sowie außerordentliche Kündigungen als auch betriebs- und personenbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht?
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist der Ärger groß. Streit mit dem gegnerischen Unfallbeteiligten sowie der gegnerischen Versicherung sind zumeist vorprogrammiert. Haben Sie einen Verkehrsunfall verursacht oder wurden Sie in einen Unfall verwickelt?
In diesem Fall sollten Sie zeitnah einen Anwalt kontaktieren, der Ihre Ansprüche geltend macht und/oder Ihre Verteidigung übernimmt!
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Gerade im Familienrecht ist nicht nur Fachkompetenz, sondern auch Mitgefühl und Fingerspitzenge-fühl gefragt. Denn immerhin spielen bei diesen Fällen oft genug Emotionen eine Rolle, auf die auch ein Rechtsanwalt Rücksicht nehmen muss und dennoch dem Klienten zu seinem Recht verhelfen muss. Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner als Anwalt für Familienrecht in Traunstein an Ihrer Seite.
Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Margit Warneke
Gewerblicher Rechtsschutz
Das Patent schützt neue technische Erfindungen als geistiges Eigentum. Dies können Erzeugnisse oder Verfahren sein. Hier geht es nicht nur um die Erteilung eines Patentes für eine eigene Erfindung, sondern auch um den nachfolgenden Schutz vor Patentverletzungen durch Dritte.
Ihre Ansprechpartnerin:
Patentanwältin Nicola Warneke
Alle Zeichen, die geeignet sind, Waren eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie als Marke schützen. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, 3D-Objekten oder aus akustischen Signalen bestehen. Je nachdem spricht man von Wortmarken, Bildmarken, 3D-Marken, Farbmarken oder Hörmarken.
Ihre Ansprechpartnerin:
Patentanwältin Nicola Warneke
Nachdem funktionale Unterschiede zwischen Produkten seltener und Lebenszyklen kürzer geworden sind, ist die Aufmachung eines Produkts oft das einzige wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Binden Sie Ihre Kunden durch eine attraktive Form- und Farbgebung. Designs schützen diese Gestaltung z.B. für Bekleidung oder Möbel. Auch Teile von Produkten können als Design geschützt werden, z.B. die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes.
Ihre Ansprechpartnerin:
Patentanwältin Nicola Warneke
Machen Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Arbeit Erfindungen, regeln sich die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG). Grundsätzlich stehen solche Diensterfindungen dem Arbeitgeber zu. Der Arbeitnehmer hat sie schriftlich zu melden, und der Arbeitgeber hat sie zum Patent anzumelden, sofern er sie nicht freigibt. Als Ausgleich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessene Vergütung.
Ihre Ansprechpartnerin:
Patentanwältin Nicola Warneke