Ihr Anwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere Arbeitsverträge und Kündigungen stehen im Mittelpunkt rechtlicher Auseinandersetzungen.
Rechtlich umfasst sind hiervon: Fragen zum Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhältnisses sowie zur Gestaltung von Arbeitsverträgen, insbesondere Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes und verhaltensbedingte, ordentliche sowie außerordentliche Kündigungen als auch betriebs- und personenbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen sowie Aufhebungs- und Abwicklungsverträge.
Unser Anwalt für Arbeitsrecht vertritt gleichermaßen die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. Betriebsräten und betreut Sie dabei regional im Bereich Traunstein ebenso wie überregional.

Gesetzesgrundlagen für arbeitsrechtliche Sachverhalte
Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht sind nicht einheitlich niedergeschrieben. Vielmehr finden sich arbeitsrechtliche Regelungen in einer Vielzahl von Gesetzen, wie z.B.:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Altersteilzeitgesetz
- Arbeitnehmererfindergesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch (hier insbesondere: Dienstvertrag, §§ 611 ff.)
- Bundeselterngeldgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Entgeltfortzahlungsgesetz
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Kündigungsschutzgesetz
- Mindestlohngesetz
- Mutterschutzgesetz
- Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz
- Schwarzarbeitergesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
u.v.m.
Zu berücksichtigen ist in jedem Fall zusätzlich der jeweilige Einzelarbeitsvertrag.
Haben Sie Fragen zum Arbeitsrecht?
Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen!
Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder im Falle einer Kündigung. Wir beraten Sie ebenfalls zu arbeitsvertraglichen Regelungen im Rahmen einer Umstrukturierung Ihres Unternehmens.