Anwalt für IT Recht und Digitalisierung
Die Digitalisierung schreitet rasant voran und mit ihr die rechtlichen Probleme. Unsere Rechtsanwälte für IT Recht beraten Sie schwerpunktmäßig bei Fragen zum Filesharing, zu Internet-Tauschbörsen, dem elektronischen Zahlungsverkehr sowie darüberhinausgehenden Themengebieten. Unsere Kanzlei mit Sitz in Traunstein ist bundesweit für Sie tätig und unterstützt Sie in außergerichtlichen Fällen rund um IT, Internet und E-Commerce ebenso wie vor Gericht.

Filesharing
Wurden Sie wegen des Herunterladens einer Datei aus dem Internet abgemahnt?
Wurden Sie oder jemand aus Ihrem nahen Umfeld wegen des Herunterladens einer Datei aus dem Internet abgemahnt? Dann liegt vermutlich ein Fall des Filesharings vor – und eindeutig ein Fall für einen erfahrenen Anwalt im Bereich IT Recht.
Verdächtig harmlos wirkt zunächst das Herunterladen eines Musikstücks, Videofilms oder eines Hörbuchs im Internet. Umso überraschender wirkt die spätere Abmahnung seitens einer Anwaltskanzlei unter der präzisen Angabe des heruntergeladenen Produkts, des Hashwerts, der IP-Adresse, der Port-Nummer, des Zeitpunkts und der Benutzererkennung.
Eine Abmahnung erfolgt zumeist wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung beispielsweise eines Musikstücks über eine Internet-Tauschbörse sowie wegen widerrechtlicher Verwertung des jeweils geschützten Werkes. Von Abmahnungen betroffen sind insbesondere Privatpersonen, Betreiber von Ferienwohnungen sowie Hoteliers, Behörden oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen, über deren Internetzugang sogenanntes Filesharing begangen worden ist. Internet-Tauschbörsen sind hierbei eine Variante des Filesharings, wobei Teilnehmer eines Datennetzes gleichzeitig als Nutzer und Anbieter mit anderen Teilnehmern des Datennetzes in Verbindung stehen.
Beratung vom Anwalt für IT Recht: Zahlreiche Abmahnungen sind ungerechtfertigt!
Kaum ein anderer rechtlicher Bereich beschäftigte sowohl die Rechtsprechung und Gesetzgebung als auch die Politik in den letzten Jahren mehr, als die rechtliche Einordnung im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken Dritter auf Internet-Tauschbörsen. Das Spannungsverhältnis zwischen dem urheberrechtlichen Schutz geistigen Eigentums und dem Schutz von Diensteanbietern wurde zuletzt durch das 3. Telemedienänderungsgesetz zugunsten des Diensteanbieters gesetzlich entschärft.
Ein Grund für jeden Betroffenen, ohne rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt für IT Recht weder Abmahnkosten und Anwaltsgebühren zu bezahlen noch eine Unterlassungserklärung oder eine Vergleichsvereinbarung zu unterzeichnen, denn: zahlreiche Abmahnungen sind ungerechtfertigt!
Elektronischer Zahlungsverkehr
Bezahlvorgänge werden neu definiert …
Vom Tauschgeschäft über das Papiergeld bis hin zur Kryptowährung: Bezahlvorgänge unterlagen in den letzten Jahrhunderten einem stetigen Wandel. Der heutige Fokus im Rahmen der Digitalisierung richtet sich auf drei Arten von Zahlungsinstrumenten: Elektronik-Payment (sog. E-Payment), Mobile-Payment (sog. M-Payment) sowie Kryptowährung.
Das E-Payment unterscheidet sich wiederum in Direktüberweisungssysteme und Zahlungssysteme, welche auf E-Geld-Konten basieren. PayPal zählt hierbei zu den bekanntesten Zahlungssystemen, welche auf E-Geld-Konten basieren. Direktüberweisungssysteme sind unter anderem bekannt unter den Namen Giropay, Paydirekt oder Sofort. M-Payments werden aufgeteilt in mobile Nahzahlung („proximity payment“) und in mobile Fernzahlung („remote payment“).
Die mobile Nahzahlung basiert auf einer Zahlung über das Smartphone, welches mit einem Near Field Communication (NFC)-Controller ausgestattet ist. Diese Technologie wird von Samsung Pay, Android Pay und Apple Pay verwendet. Auch das Quick Response (QR)-Code-Zahlungsverfahren beispielsweise der chinesischen Zahlungsplattform Alipay zählt zu den M-Payments. Mobile Fernzahlungen sind hingegen dadurch gekennzeichnet, dass sich das mobile Endgerät in räumlicher Entfernung zur erworbenen Ware befindet. Die Google-Wallet App wird in den USA sowie in England bereits zur mobilen Fernzahlung genutzt.
Die dritte und bislang außergewöhnlichste Art dieser Zahlungsinstrumente ist die Kryptowährung. Bekannt wurde die Kryptowährung durch Bitcoins. Bitcoins ist eine virtuelle Geldeinheit und das weltweit führende digitale Zahlungsmittel der Kryptowährung.
… und damit zugleich die rechtlichen Probleme.
Es ist zu erwarten, dass gerade die mobilen Zahlungsinstrumente in den kommenden Jahren an Marktstärke gewinnen und sich weiterentwickeln werden. Letzteres gilt gleichsam für die rechtliche Einordnung des elektronischen Zahlungsverkehrs und der damit einhergehenden Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Diese rasante Entwicklung im Bereich des bargeldlosen Bezahlens machen sich beispielsweise neue Akteure am Markt zu nutzen: So bieten sogenannte Drittanbieter-Zahlungsdienstleister kostengünstige Zahlungsdienste für das Online-Shopping an. Mit Zustimmung des jeweiligen Kunden nutzen Drittanbieter-Zahlungsdienstleister Online-Banking-Systeme, um dem jeweiligen Vertragspartner des Kunden mitzuteilen, dass der zu zahlende Geldbetrag überwiesen worden ist.
Die Digitalisierung hält in zahlreichen Bereichen unseres täglichen Lebens Einkehr und bringt damit zugleich ein hohes Potenzial rechtlicher Probleme mit sich.
Unser Anwalt für IT Recht und Digitalisierung berät Sie gern bei Fragen zum Informationstechnologierecht. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei!