Ihr Anwalt für Schadenersatzansprüche
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, kann auf Ausgleich oder Wiedergutmachung, mithin auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Schadensersatzansprüche gewinnen in unserer Massengesellschaft und einer Vielzahl von vergleichbaren Sachverhalten zunehmend an Bedeutung.
Die Anspruchsgrundlage eines Schadensersatzanspruchs kann sich aus dem zugrundeliegenden Vertrag ergeben. In Betracht kommen auch quasivertragliche, dingliche, deliktische oder bereicherungsrechtliche Anspruchsgrundlagen. Je nach Einzelfall prüft unser Anwalt für Schadenersatz Ihren Anspruch oder Ihre Inanspruchnahme im Falle eines Schadens und vertritt Sie bundesweit.

Schäden und Schadenersatzansprüche können in unterschiedlichsten Lebenssituationen entstehen
Vertragliche Ansprüche auf Schadenersatz resultieren beispielsweise aus einem Kaufvertrag, einem Tauschvertrag, einer Schenkung oder einem Warenlieferungsvertrag. Hierbei handelt es sich um sogenannte Verschaffungsansprüche. Aber auch Ansprüche auf Besorgung fremder Geschäfte wie beispielsweise bei einem Zahlungsdienste- und Zahlungsdiensterahmenvertrag, einem Maklervertrag oder einem Geschäftsbesorgungsvertrag sind vertraglich begründet.
Gleiches gilt für Werklieferverträge, Dienstverträge und Überlassungsverträge wie dem Darlehensvertrag, Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag, Treuhandvertrag oder die Leihe. Diese vertraglichen Ansprüche werden abgerundet durch sogenannte Sekundäransprüche wie Schlechterfüllung, Unmöglichkeit, Rücksichtnahmepflicht oder Schuldnerverzug.
Der Ersatz des Vertrauensschadens, Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder der Anspruch gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht, zählen zu den quasivertraglichen Ansprüchen. Musterbeispiel ist hier auch der Anspruch aus culpa in contrahendo: Sie betreten einen Supermarkt, doch bevor Sie über die Gemüse- und Obstabteilung hinauskommen, rutschen Sie auf einer Bananenschale aus und verletzen sich. Sie haben zwar noch keine Ware gekauft, aber Sie haben sich in der Absicht eines Vertragsabschlusses in den Supermarkt begeben. Die Grundsätze des culpa in contrahendo gewähren Ihnen einen Anspruch aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis.
Ein weiterer Anspruchsbereich, für den ein Anwalt für Schadenersatz erforderlich sein kann, bezieht sich auf dingliche Ansprüche. Das betrifft z.B. die Herausgabe einer Sache, Anspruch wegen Besitzentziehung, Anspruch auf Beseitigung (z.B. Vormerkungsbeseitigung in einem Grundbuch bzw. Grundbuchberichtigungsanspruch) oder Unterlassungsanspruch gegen einen Störer.
Von den dinglichen Ansprüchen abzugrenzen sind deliktische Ansprüche. Ansprüche aus Delikt setzen im Gegensatz zu den dinglichen Ansprüchen kein Eigentümer-Besitzer-Verhältnis voraus, sondern greifen im Falle deliktischer Taten eines jeden Dritten. Umfasst ist hiervon die Gefährdungshaftung (z.B. Produkthaftungsgesetz) sowie die Verschuldenshaftung (z.B. Straßenverkehrsgesetz).
Bereicherungsrechtliche Ansprüche sind dann einschlägig, wenn ein anderer ungerechtfertigt bereichert ist. Regelungszweck des Bereicherungsrechts ist es in dem Sinne, einen Ausgleich dafür zu schaffen, dass einer rechtswirksamen Vermögensverschiebung der rechtfertigende Grund fehlt. Mithilfe des Bereicherungsrechts können rechtsgrundlos erworbene Vermögensgegenstände zurückgefordert bzw. abgeschöpft werden.
Haben Sie einen Schaden erlitten oder haben Sie einem anderen einen Schaden zugefügt und werden in Anspruch genommen? Als Anwalt für Schadenersatz stehen wir Ihnen nicht nur im Raum Traunstein und Chiemgau zur Verfügung, sondern bundesweit. Kontaktieren Sie uns.