Ihr Anwalt für Verkehrsrecht
Bei einem Unfall im Straßenverkehr ist der Ärger groß. Streit mit dem gegnerischen Unfallbeteiligten sowie der gegnerischen Versicherung sind zumeist vorprogrammiert.

Der Unfallzeitpunkt …
Kommt es zu einem Rechtsstreit ist die Beweislage von ausschlaggebender Bedeutung. Bei einem Verkehrsunfall sind die Gemüter schnell erhitzt und erst das Eintreffen der Polizei sorgt für einen geordneten Ablauf bei der Protokollierung des Unfallhergangs. Wenn möglich, achten Sie jedoch darauf, selbst noch vor Ort die Unfallstelle, das gegnerische und das eigene Fahrzeug zu fotografieren. So sichern auch Sie selbst Beweise im Falle streitiger Auseinandersetzung. Lassen Sie sich den Namen, Adresse, Telefonnummer und die Versicherungsnummer Ihres Unfallgegners geben. Gegebenenfalls können Sie noch vor Ort den Namen und die Anschrift eventueller Zeugen erfragen.
… die Stunden nach dem Unfall …
Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Ihr Fahrzeug wurde hierbei beschädigt und Sie selbst wurden obendrein körperlich verletzt? Kfz-Werkstätten lassen sich oftmals Ihre Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallgegners abtreten und bieten Ihnen hierbei die Unfallregulierung an. Wir raten hiervon ab, da bei einer Unfallregulierung ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht nicht alle Ihre Schadensersatzansprüche reguliert werden. Wurden Sie durch den Unfall verletzt, sind die Versicherungen ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts zumeist nicht bereit, Ihnen ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen. Im Übrigen ist für Sie bei einem unverschuldeten Unfall die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostenfrei. Dessen Kosten werden von der gegnerischen Unfallversicherung übernommen.
… gegebenenfalls folgt das strafrechtliche Verfahren.
Gerade dann, wenn Sie die volle Schuld oder eine Teilschuld am Zustandekommen des Unfalls trifft und die Staatsanwaltschaft gegen Sie ein Bußgeld mit Punkten oder einen Strafbefehl verhängt, ist die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht für Ihre Verteidigung dringend geboten. Ein engagierter Rechtsanwalt wird das gegen Sie verhängte Bußgeld in den meisten Fällen reduzieren können.
Auch bei Verstößen wegen zu schnellem Fahrens im Straßenverkehr ist die Hinzuziehung eines Anwalts für Verkehrsrecht anzuraten. Nur dieser erhält Akteneinsicht und kann so die Ordnungsmäßigkeit des Messvorgangs nochmals überprüfen. Werden mit den Geschwindigkeitsmessungen, wie in vielen Bundesländern üblich, Privatunternehmen beauftragt, ist das Messergebnis zu Strafzwecken nicht zu verwerten, da der Staat nicht berechtigt ist, hoheitliche Aufgaben auf ein privates Unternehmen zu übertragen. Trotzdem haben die Kommunen jahrelang private Unternehmen mit der Geschwindigkeitsmessung beauftragt.
Ergeht ein Bußgeldbescheid mit Punkten in der Verkehrssünderkartei ist ferner zu prüfen, ob mit dem Gericht nicht eine Einigung dergestalt erzielt werden kann, dass der Strafvorwurf des fehlerhaften Verhaltens im Straßenverkehr reduziert wird und als Strafe lediglich eine Geldstrafe übrig bleibt, auf die Festsetzung von Strafpunkten jedoch verzichtet wird. Ein völliger Freispruch ist nur selten zu erreichen, konzentriert sich die Verteidigung jedoch auf ein geringeres Fehlverhalten, ist die Chance für eine Reduzierung der Geldstrafe und einen Erlass der Punkte oft die bessere Strategie.
Wir vertreten Ihre Interessen im Verkehrsrecht.
Wir beraten unsere Mandanten seit über 30 Jahren in allen Fragen des Verkehrsrechts, sowohl bei Sachschäden als auch bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und dem hiermit einhergehenden Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir klären Sie rechtzeitig über ein eventuell bestehendes Kostenrisiko sowie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits auf.