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Filesharing

Wurden Sie wegen des Herunterladens einer Datei aus dem Internet abgemahnt?

Wurden Sie oder jemand aus Ihrem nahen Umfeld wegen des Herunterladens einer Datei aus dem Internet abgemahnt? Dann liegt vermutlich ein Fall des Filesharings vor.

Verdächtig harmlos wirkt zunächst das Herunterladen eines Musikstücks, Videofilms oder eines Hörbuchs im Internet. Umso überraschender wirkt die spätere Abmahnung seitens einer Anwaltskanzlei unter der präzisen Angabe des heruntergeladenen Produkts, des Hashwerts, der IP-Adresse, der Port-Nummer, des Zeitpunkts und der Benutzererkennung.

Eine Abmahnung erfolgt zumeist wegen unerlaubter öffentlicher Zugänglichmachung beispielsweise eines Musikstücks über eine Internet-Tauschbörse sowie wegen widerrechtlicher Verwertung des jeweils geschützten Werkes. Von Abmahnungen betroffen sind insbesondere Privatpersonen, Betreiber von Ferienwohnungen sowie Hoteliers, Behörden oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen, über deren Internetzugang sogenanntes Filesharing begangen worden ist. Internet-Tauschbörsen sind hierbei eine Variante des Filesharing, wobei Teilnehmer eines Datennetzes gleichzeitig als Nutzer und Anbieter mit anderen Teilnehmern des Datennetzes in Verbindung stehen.

Zahlreiche Abmahnungen sind ungerechtfertigt!

Kaum ein anderer rechtlicher Bereich beschäftigt die Rechtsprechung und Gesetzgebung als auch die Politik in den letzten Jahren mehr, als die rechtliche Einordnung im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken Dritter auf Internet-Tauschbörsen. Das Spannungsverhältnis zwischen dem urheberrechtlichen Schutz geistigen Eigentums und dem Schutz von Diensteanbietern wurde zuletzt durch das 3. Telemedienänderungsgesetz zu Gunsten des Diensteanbieters gesetzlich entschärft.

Ein Grund für jeden Betroffenen, ohne rechtliche Prüfung weder Abmahnkosten und Anwaltsgebühren zu bezahlen noch eine Unterlassungserklärung oder eine Vergleichsvereinbarung zu unterzeichnen, denn: zahlreiche Abmahnungen sind ungerechtfertigt!

Wir beraten Sie im Falle einer Abmahnung!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass Sie selbst die Datei heruntergeladen haben. Infrage kommen häufig auch Familienmitglieder, Feriengäste, Hotelgäste, Vereinsmitglieder oder Kunden. Unabhängig davon, ob Sie selbst die Datei heruntergeladen haben oder ein Dritter, sollten Sie die Abmahnung nicht ungefragt akzeptieren.

Unsere Rechtsanwälte sind auf Abmahnfälle im Bereich des Filesharings spezialisiert. Wir prüfen Ihren individuellen Sachverhalt und beraten Sie dahingehend, ob die Abmahnung gerechtfertigt war.

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