MIG Fonds – „Made in Germany“

MIG GmbH & Co. Fonds KG

Die Grundidee der MIG Fonds („Made in Germany“) klingt einfach: junge innovative Unternehmen aus den Bereichen der Biotechnologie und Gesundheit benötigen Kapital. Sparer besitzen Kapital. Nichts scheint logischer, als diese beiden Interessen zu verknüpfen: unter dem Dach der MIG Fonds bündeln eine Vielzahl von Sparern ihr über viele Jahre hinweg angespartes Kapital, welches den besagten jungen innovativen Unternehmen zur Verfügung gestellt wird. Das junge Unternehmen etabliert sich mit Hilfe der notwendigen Finanzierung am Markt und von einer möglichen Wertsteigerung des Unternehmens profitiert dann auch der Sparer. Auf den ersten Blick scheint dies eine win-win-Situation zu sein. Und dennoch: bereits im Jahre 2005 warnte die Zeitschrift Finanztest vor einer Kapitalanlage in den MIG GmbH & Co. Fonds 2 KG. Aktuellen Medienberichten zufolge tendieren sowohl die Chancen von Renditen, aber auch die Chancen einer Rückzahlung des eingezahlten Kapitals in die MIG Fonds gegen Null.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Warneke

Bei den MIG Fonds handelt es sich um Venture Capital (Wagniskapital). Eine Kapitalanlage in die MIG Fonds ist riskant und hochspekulativ. Insbesondere erfolgt die Investition in einen sog. Blind Pool. Ein Totalverlust des eingezahlten Kapitals ist wahrscheinlich. Auch liegen die Vertriebs- und Verwaltungskosten der MIG Fonds bei bis zu 35% (vgl. GoMoPa Bericht vom 17.05.2016). Vertriebsprovisionen in einem solchem Umfang gelten laut BGH (Urteil vom 23.06.2016 – Az.: III ZR 308/15) als aufklärungspflichtig, da solche Provisionen einen Rückschluss auf geringe Werthaltigkeit und Rentabilität einer Kapitalanlage zuließen und dies wiederum für die Anlageentscheidung des einzelnen Anlegers von Bedeutung ist.
Eine anlegergerechte Beratung wird nach unserer Ansicht bei den von uns vertretenen Mandanten verneint. Unsere Mandanten wurden weder über das Risiko eines Totalverlustes, noch über die Provisionshöhe aufgeklärt. Es wurde kein Prospekt übergeben, mit welchem sich unsere Mandanten einen eigenen Überblick über die Fonds hätten verschaffen können. Zudem sehen wir im Hinblick auf die zugrundeliegenden Beteiligungsverhältnisse und Aufgabenverteilungen Interessenkonflikte zu Lasten der Anleger, worüber ebenfalls nicht aufgeklärt worden ist. Zur Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger sind die MIG Fonds ungeeignet und hätten auch als solche einem Anleger nicht verkauft werden dürfen.

Wir vertreten Anleger in allen MIG Fonds.
 Haben auch Sie in die MIG Fonds investiert? Im Falle einer fehlerhaften oder falschen Beratung haben Sie Chancen auf Schadenersatz Ihres verlustig gegangenen Kapitals.

Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bankrecht und Kapitalmarktrecht finden Sie hier.