Designrecht

Ihr Patentanwalt für Designrecht & Geschmacksmusterrecht

Designanmeldungen

Wir als Anwalt für Designrecht beraten Sie bundesweit zu Designanmeldungen in Deutschland vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), in Europa vor dem European Intellectual Property Office (EUIPO) und zu internationalen Designanmeldungen vor dem World Intellectual Property Office (WIPO). Zur Betreuung der Designverfahren im Ausland greifen wir auf unser weltweites Netzwerk aus Designrecht Anwälten sowie auf diesen Bereich spezialisierte Kanzleien zurück. Darüber hinaus berät Ihr Anwalt für Designrecht Sie auch zu nichteingetragenen Designrechten.

Ein Anwalt für Designrecht berät Sie über die Designanmeldestrategie

Ihr Designrecht Anwalt berät Sie hinsichtlich der verschiedenen Möglichkeiten für Designanmeldungen und Alternativen Designschutz zu erlangen. Dabei berücksichtigen wir Ihr wirtschaftliches Umfeld, besonders die Lebenszyklen Ihrer Produkte, Ihre Wettbewerber und Ihre Kunden.

Streitsachen

Wir vertreten Sie sowohl in Löschungsverfahren vor den Ämtern und dem Bundespatentgericht als auch in Verletzungsklagen vor den Landgerichten. In Vorbereitung einer gerichtlichen Auseinandersetzung beraten wir Sie auch zu Abmahnungen, Lizenzen oder Berechtigungsanfragen bzw. führen Designrecherchen für Sie durch.
Strategien

Strategien

Designschutz für verschiedene Varianten

Sie möchten mehrere Erscheinungsformen eines Produktes schützen? Hier empfiehlt sich das Einreichen einer Sammelanmeldung mit bis zu 100 Designs, um Kosten zu sparen.

Designschutz und Farben

Sie möchten Ihr Designrecht nicht auf eine bestimmte Farbgestaltung beschränken? Dann empfehlen wir Ihnen eine Designanmeldung als schwarz/weiß-Zeichnung oder schwarz/weiß-Foto einzureichen.

Designschutz bei kurzen Produktzyklen

Sie fragen Sich, ob eine Designanmeldung wirklich lohnt, da Ihre Produkte, z.B. aus der Modebranche, nur sehr kurzen Produktzyklen unterliegen? In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Bekanntmachung Ihres Designs um bis zu 30 Monate aufzuschieben bzw. das Design erst im Streitfall bekanntzumachen. Hierdurch reduzieren sich die Amtsgebühren deutlich.

Wir beraten Sie gerne!

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