Mietrecht / WEG-Recht

Ihr Anwalt für Miet- und Wohnrecht

Schönheitsreparaturen, Mieterhöhungen und Räumungsklagen bergen ein hohes Konfliktpotential zwischen Mietern und Vermietern. Auch sollte bereits im Vorfeld gerade auf die Gestaltung eines Mietvertrages besonders viel Augenmerk gelegt werden, um diesen nach den individuellen Bedürfnissen der Vertragsparteien zu gestalten.

Als Anwalt für Miet- und Wohnrecht vertreten wir Ihre Interessen in sämtlichen Fragen des Mietrechts oder Ihres Wohnungseigentumsrechts. Vermeiden Sie ungeklärte Eigentumsverhältnisse oder böse Überraschungen im Zusammenhang mit Wohneigentum.

Ein Tipp vorneweg:

Soll ein Mietvertrag befristet werden, ist der Anlass für die Befristung in den Mietvertrag mitaufzunehmen. Sollte eine Wohnung oder ein Haus vermietet werden, dessen Zustand nicht mehr ganz zeitgemäß ist und Reparaturmaßnahmen zu erwarten sind, deren Durchführung die finanzielle Leistungskraft des Vermieters übersteigen, ist an die Möglichkeit, auf den Mieter die Instandhaltung und die Reparaturmaßnahmen im Mietvertrag zu übertragen, zu denken. Zu bedenken ist, dass die Übertragung dieser Pflichten im Gesetz ein Ausnahmefall ist, da die Gewährleistung und die Instandhaltung der Mietsache vom Vermieter zu tragen ist. Besteht jedoch ein begründetes Interesse von dieser gesetzlichen Regelung Abstand zu nehmen, ist hierauf im Mietvertrag ausreichend hinzuweisen und gegebenenfalls das Instandhaltungsrisiko, das vom Vermieter übernommen wird, zu berechnen. Ergibt sich aus dem Mietvertrag, dass der Mieter als Gegenleistung eine deutlich niedrigere Miete zu bezahlen hat, ist eine solche Regelung zulässig.

Suchen Sie einen Anwalt für Miet- und Wohnrecht? Dann sind wir Ihr Ansprechpartner, wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Wir beraten Sie gerne!

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