Als Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung in Wirtschaftsstrafsachen möchte ich Sie eindringlich vor den gravierenden Risiken einer unangekündigten und unerwarteten Hausdurchsuchung warnen. Diese Maßnahmen der Staatsanwaltschaft können nicht nur Ihre persönliche Freiheit, sondern auch die Existenz Ihres Unternehmens gefährden.
Sofortige Beschlagnahme von Vermögenswerten
Bereits bei einer Durchsuchung können Ihre Bankkonten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden. Dies kann dazu führen, dass Ihnen nicht einmal mehr Geld zum Tanken oder für alltägliche Ausgaben bleibt. Unter Berufung auf § 73c StGB wird Ihr gesamtes Vermögen beschlagnahmt, ohne dass Sie zuvor angehört werden. Diese Regelung ermöglicht es der Staatsanwaltschaft, ohne Vorwarnung und ohne Ihre Zustimmung zu handeln.
Verzögerungen und Existenzgefährdung
Die Zeit spielt gegen Sie: Bis Ihr Strafverteidiger die Akten zur Einsichtnahme erhält, können Wochen, wenn nicht sogar Monate vergehen. In dieser Zeit bleibt unklar, ob die Durchsuchung rechtmäßig war. Ihre Firma könnte in der Zwischenzeit zahlungsunfähig werden. Besonders kritisch wird es, wenn die Staatsanwaltschaft sämtliche Geschäftsunterlagen und Daten beschlagnahmt. Ohne Zugriff auf Ihre Buchführung und Steuerunterlagen sind Sie nicht in der Lage, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Finanzamt wird in der Folge Ihren Gewinn schätzen und entsprechende Steuern festsetzen.
Folgen einer Verurteilung oder Freisprechung
Selbst wenn Sie vom Strafgericht freigesprochen werden oder eine geringere Strafe erhalten, kann es für Ihr Unternehmen zu spät sein. Die immensen Kosten der Vollstreckung und die Tatsache, dass im Strafverfahren keine Kostenquotelung vorgenommen wird, belasten Sie zusätzlich. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, selbst wenn die Strafe milder ausfällt.
Präventive Maßnahmen
Schützen Sie sich vor einem solchen Supergau:
1. Sichern Sie Ihre Daten: Nutzen Sie Cloud-Dienste, um Ihre Daten zu speichern. So können Sie auch im Falle einer Beschlagnahme auf wichtige Informationen zugreifen.
2. Halten Sie Bargeld bereit: Sorgen Sie dafür, dass Sie über ausreichend Bargeld verfügen, um Ihre Lebenshaltungskosten für mindestens zwei Monate zu decken.
3. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen: Achten Sie darauf, dass nur die im Beschluss aufgeführten Gegenstände beschlagnahmt werden.
4. Rufen Sie Ihren Anwalt an: Durchsuchungen beginnen häufig früh am Morgen, wenn Rechtsanwälte möglicherweise nicht erreichbar sind. Fragen Sie Ihren Anwalt rechtzeitig nach seiner Notrufnummer.
5. Dokumentieren Sie die Durchsuchung: Machen Sie Fotos von der Durchsuchung und der Beschlagnahme, um einen Nachweis zu haben.
Unsere Expertise
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts tätig. In den letzten Jahren haben wir ein zunehmend rigides Vorgehen der Staatsanwaltschaft festgestellt. Oft reicht bereits eine Strafanzeige von Dritten aus, um Ihr gesamtes Vermögen zu gefährden. Die Staatsanwaltschaft beruft sich hierbei auf § 73c StGB, eine Vorschrift, die seit dem 13.04.2017 in Kraft ist und mittlerweile bei den Staatsanwaltschaften bestens bekannt ist. Jedes Ermittlungsverfahren wegen Betrugs oder Veruntreuung geht inzwischen mit einem Beschluss gemäß § 73c StGB einher, der die Einziehung des Wertes von Taterträgen regelt.
Lassen Sie sich nicht unvorbereitet überraschen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und sich bestmöglich abzusichern.