Regional und bundesweit kompetent vertreten mit einem Anwalt für Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht zählt zu den dynamischen Rechtsgebieten, die gerade aktuell einer konsequenten Änderung in der Gesetzgebung und Rechtsprechung unterliegen. Nicht zuletzt die globale Finanzkrise im Jahre 2008 / 2009, als deren Auslöser der Zusammenbruch des US-amerikanischen Immobilienmarktes gilt und welche mit der Lehman-Pleite einen fulminanten Auftakt in Europa erfuhr, sorgte für weitreichende Änderungen und sogar für Paradigmenwechsel in der deutschen Gesetzgebung. Neben dem Fokus auf die Finanzmarktstabilität hat sich auch eine verstärkte Sensibilität für den Verbraucherschutz entwickelt.
Besonders deutlich wurde dies beispielsweise an der seit einigen Jahren bestehenden Verpflichtung eines Kreditgebers zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers. Ferner wurde auch der Schutz der Kapitalanleger vor fehlerhafter Kapitalanlageberatung gestärkt. Medial bekannt wurde gleichsam die Rechtsprechung zum sogenannten Widerrufsjoker und zu den Bearbeitungsgebühren. Es wurde die verpflichtende Vergabe eines Basiskontos eingeführt. Vorfälligkeitsentschädigungen sind nicht mehr per se bei vorzeitiger Kreditkündigung fällig. Musterfeststellungsklagen wie beim Diesel-Abgasskandal basieren auf zivilprozessrechtlichen Änderungen.
Wir sind als Anwalt für Kapitalmarktrecht bundesweit für Sie im Einsatz – mit hoher fachlicher Kompetenz sowie umfangreicher Praxiserfahrung.
Beratung vom Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht und Bankrecht
Haben Sie Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht? Kontaktieren Sie uns! Unsere Fachanwälte beraten Sie zu sämtlichen Fragen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Hiervon umfasst sind gemäß der Fachanwaltsordnung insbesondere:
- Die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, das Bankvertragsrecht sowie das Konto und dessen Sonderformen
- Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung
- Zahlungsverkehr, insbesondere der Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr, EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking, sowie das Kreditkartengeschäft
- sonstige Bankgeschäfte– insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft
- Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung
- Factoring/ Leasing
- Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte
- Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht
Dabei ist uns als Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht und Bankrecht wie bei allen durch uns betreuten Rechtsgebieten eine ganzheitliche Rechtsberatung wichtig, die Ihre Interessen sowie wirtschaftliche Faktoren vollumfänglich berücksichtigt.