Unsere Rechtsanwälte beraten Sie schwerpunktmäßig zum Gesellschaftsrecht.
Als Unternehmer sind Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Gründungsentschlusses bis über die Vollbeendigung Ihres Unternehmens hinaus mit Rechtsfragen konfrontiert. Auch während des Betreibens Ihres Unternehmens werden Sie mit diversen unternehmensbezogenen Auseinandersetzungen konfrontiert sein. Solche Auseinandersetzungen betreffen Gesellschafterstreitigkeiten, Geschäftsführerhaftungsfragen, arbeitsvertragsrechtliche Regelungen (z.B. betriebsbedingte Kündigungen), Ansprüche des Ehepartners auf Unternehmensanteile bei Ehescheidung, Ansprüche des ehemaligen Lebensgefährten als Sorgeberechtigten des gemeinsamen Kindes oder klassische Auseinandersetzungen mit Investoren und Kapitalgebern. Bei solchen Angelegenheiten stehen wir Ihnen als Anwalt für Gesellschaftsrecht zur Seite.
Teilweise können bereits im Zuge der Unternehmensgründung Vorkehrungen getroffen werden
Werden Unternehmen gemeinsam mit Freunden oder Geschäftspartnern gegründet, ist auf jeden Fall von Anfang an auf eine klare vertragliche Regelung zu achten, die auch im späteren Streitfall Bestand vor den Gerichten hat. Hier hilft Ihnen Ihr Anwalt für Gesellschaftsrecht. Sie sollten bereits zu Beginn sensibilisiert sein und einen Grundstein legen, der Sie vor späteren Überraschungen schützt. So sollte in Gesellschaftsverträgen die Unternehmensnachfolge, die Verpflichtung der Gesellschafter, im Falle der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen und die testamentarische Regelung vertraglich festgehalten werden.
Gegebenenfalls ist das Unternehmen auch vor den angeheirateten Schwiegerkindern im Falle der Scheidung oder des unternehmensschädigenden Verhaltens zu sichern. Weiter empfiehlt es sich, im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters die Bemessung des Abfindungsguthabens zu ermitteln, insbesondere in welchem Umfang immaterielle Vermögenswerte zu berücksichtigen oder stille Reserven aufzudecken sind. Auch die Auszahlung des Abfindungsguthabens kann geregelt werden, z.B. in fünf gleichen Jahresraten ohne Verzinsung.
Von unserem Beratungsspektrum als Anwalt im Gesellschaftsrecht sind folgende Themen umfasst:
- Beratung und Begleitung von Gründern und Start-up-Unternehmen
- Recht der Personengesellschaften
– Gesellschaft bürgerlichen Rechts, GbR
– Offene Handelsgesellschaft, OHG
– Kommanditgesellschaft, KG
– GmbH und Co. KG - GmbH-Recht
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Auseinandersetzungen mit arbeitsrechtlichen Bezügen
- Auseinandersetzungen bei Ehescheidung und Sorgerechte bei gemeinsamen Kindern
- Beratung und Begleitung im Falle der Krise, Sanierung und Insolvenz
- Zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern, Unternehmensleitern und Aufsichtspersonen
- Verfahrens- und Prozessführung
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Unsere Rechtsanwälte und Anwälte im Gesellschaftsrecht sind seit Jahren mit unternehmensrechtlichen Problemen vertraut und helfen Ihnen gerne weiter.