Sie wollen einen Firmennamen bzw. Produktnamen in Deutschland, in Europa oder international schützen lassen?
Sie planen Marketingaufwendungen für einen Namen oder für ein Logo und wünschen eine Einschätzung zur Schutzfähigkeit des Zeichens?
Sie wollen der Marke eines Wettbewerbers widersprechen oder einen Löschungsantrag stellen?
Sie wollen gegen Produktpiraterie vorgehen?
Sie wollen sich gegen eine vermeintliche Markenverletzung verteidigen?
Sie sind nicht sicher, ob und wo Markenschutz erforderlich ist?
Wir beraten Sie als Patentanwalt für Markenrecht zu den Kosten und Nutzen einer Marke unter Beachtung des aktuellen Markenrechts.
Alle Zeichen, also Namen, Logos, Töne und Formen, die geeignet sind, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie als Marke schützen. Marken können aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen, Bildern, Logos, 3D-Objekten oder aus akustischen Signalen bzw. Geräuschen bestehen. Im Rahmen der Markenanmeldung können Sie diese Besonderheiten im Markenschutz vor dem Wettbewerb schützen.
Markenanmeldungen und Markenrecht
Wir beraten Sie zum Markenrecht und bieten Ihnen eine komplette Betreuung von der Konzipierung einer Marke bis hin zur Eintragung der Marke vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), vor dem European Union Intellectual Property Office (EUIPO) oder vor dem World Intellectual Property Office (WIPO). Dabei beraten wir Sie zur Schutzfähigkeit von Marken und führen für Sie Recherchen nach Drittschutzrechten durch und arbeiten ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aus, das Ihnen möglichst breiten Schutz für Ihr Zeichen und Ihre Produkte gewährleistet.
Für eine Markenanmeldung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Firmennamen bzw. Firmenlogos lassen sich durch Wortmarken bzw. Bildmarken schützen. Durch moderne Markenformen wie Hörmarken, Farbmarken, 3D-Marken, Positionsmarken oder Bewegungsmarken lassen sich auch andere Produktmerkmale oder Elemente mit einem hohen Wiedererkennungswert für Ihr Unternehmen schützen.
Markenstrategie und Markenrecht
Für Ihr Unternehmen erarbeiten wir eine Markenstrategie unter der Berücksichtigung des Markenrechts, die optimal abgestimmt ist auf andere Schutzrechtsstrategien, z.B. Patentstrategien und Designstrategien. Dabei verfolgen wir das Ziel, für Ihre Produktpalette einen möglichst umfassenden Schutzbereich zu erlangen.
Als unbefristetes Schutzrecht ist die Marke ein besonders mächtiges Tool einer Schutzrechtsstrategie. Dabei können wir auch auf moderne Markenformen, wie 3D-Marken, Bewegungsmarken, Farbmarken, Positionsmarken oder Hörmarken und Geräuschmarken zurückgreifen, die häufig einen breiteren Schutz gewähren als die klassische Wortmarke oder Bildmarke.
Markenrecherchen
Das Patentamt überprüft im Zuge der Markenanmeldung nicht, ob Ihr Name oder Ihr Logo in bereits geschützt ist. Das bedeutet, dass Sie trotz Ihrer eingetragenen Marke eine andere Marke verletzen können.
Somit sollten Sie, bevor Sie ein Logo oder einen Namen schützen, eine Recherche nach geschützten Namen oder Logos im Markenrecht durchführen. Andernfalls kann es nach der Markeneintragung passieren, dass andere Markeninhaber Widerspruch gegen Ihre Markenanmeldung erheben und die Löschung Ihrer Markenanmeldung beantragen. Weitaus ärgerlicher ist es, wenn Sie nach einer Markenanmeldung eine kostspielige Abmahnung aufgrund einer Markenverletzung erhalten.
Bevor Sie umfangreich in Marketingmaßnahmen investieren, empfehlen wir die Überprüfung der Schutzfähigkeit der verwendeten Zeichen sowie eine Markenrecherche nach geschützten Zeichen Dritter. Dies sollte unter Berücksichtigung des Markenrechts geschehen. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit Ihre Wunschmarke vor der Veröffentlichung an die Schutzvoraussetzungen anzupassen, sofern dies erforderlich ist, denn nachdem Kunden Ihren Werbeauftritt wahrgenommen haben, lässt dieser sich oft nicht ohne Weiteres ändern.
Kosten einer Markenanmeldung
Die Amtsgebühren für eine Markenanmeldung variieren in Abhängigkeit der Länder, in denen ein Zeichen oder ein Name geschützt werden soll sowie in Abhägikeit der verschiedenen Waren oder Dienstleistungen, die Sie mit einem Firmennamen schützen wollen. Die Amtsgebühren für eine deutsche Markenanmeldung kosten ab 290 EUR, eine EU-weite Markenanmeldung kostet ab 850 EUR.
Wir beraten Sie bezüglich des Markenrechts, wo Sie Ihre Marke schützen sollten – individuell nach Ihrem Budget und nach Ihrer Marktsituation. Außerdem lassen sich Kosten sparen, wenn Sie die Marke elektronisch anmelden.
Als klein- oder mittelständisches Unternehmen (KMU) beraten wir Sie auch zu Fördermöglichkeiten.
Streitsachen
Als Anwalt für Markenrecht vertreten wir Sie auch in Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Verletzungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt für geistiges Eigentum der EU (EUIPO), dem Bundespatentgericht (BPatG) und den Landgerichten gegen Markenrechte Dritter.
In-House Seminare für Marketing-Experten
Für Marketing-Experten bieten wir Schulungen zum Markenrecht, besonders zur Schutzfähigkeit von Namen, Logos, Geräuschen oder Formen, wie z.B. die 3D-Marke, zum Markenrecht und zur Markenstrategie im Verhältnis mit Ihren Wettbewerbern.