Milliardenschaden für Prämiensparer wegen falscher Zinsberechnung der Sparkassen und Banken

Sparkassen und Banken kündigen aktuell reihenweise langfristige Prämiensparverträge ihrer Kunden. Verbraucherzentralen haben bei einer Nachberechnung festgestellt, dass die verwendete Zinsanpassungsklausel unzulässig ist und der Schaden bei den Sparern rund 2,3 Milliarden Euro beträgt.
Sind Sie hiervon betroffen?
Gerne prüfen wir Ihren Prämiensparvertrag kostenlos und unverbindlich im Rahmen einer Ersteinschätzung.
Übersenden Sie uns hierzu bitte folgende Angaben:

  1. Ihr Name und Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse
  2. Ihr Vertragspartner (z.B. Kreissparkasse München, Sparkasse Freiburg)
  3. Abschlussdatum des Prämiensparvertrages
  4. Vereinbarter Zinssatz
  5. Verwendete Zinsanpassungsklausel (z.B. Es gilt der jeweils in Preisaushang bekannt gegebene Zinssatz)
  6. Vertragliche Laufzeit / Ende des Vertrages
  7. Guthaben zum Vertragsende
  8. Ggfs. Gutachten der Verbraucherzentrale

Sie können uns aber auch Ihren Prämiensparvertrag und soweit vorhanden, das Gutachten der Verbraucherzentrale zukommen lassen. Erfahrungsgemäß sind die von der Verbraucherzentrale erstellten Gutachten auf die besonderen individuellen Verhältnisse nochmals anzupassen, da die persönliche abzuführende Kapitalertragsteuer unterschiedlich ist.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. Sie erhalten im Anschluss eine kostenlose Einschätzung unserer Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.