Arbeitnehmererfinderrecht

Ihr Patentanwalt für Arbeitnehmererfinderrecht

Sie sind Erfinder und Arbeitnehmer und möchten Ihren Vergütungsanspruch überprüfen? Sie sind Unternehmer und möchten ein betriebliches Vergütungssystem für Arbeitnehmererfindungen schaffen oder die Arbeitnehmererfindervergütung für einzelne Erfindungen berechnen?

Prüfung von Vergütungsansprüchen durch Ihren Anwalt für Arbeitnehmererfinderrecht

Wir berechnen Vergütungsansprüche für Diensterfindungen nach dem gesetzlichen Maßstab, der sogenannten Lizenzanalogie. Bundesweit. Demnach errechnet sich eine angemessene Vergütung nach verschiedenen Kriterien, z.B. der Anteil der Erfindung am Produkt, dessen Umsatz und der Stellung des Erfinders im Betrieb. Darüber hinaus werden auch die Erfindungshöhe und die Branche berücksichtigt.

Betriebliche Vergütungssysteme (Incentive-Systeme)

Um Rechtssicherheit zu schaffen, empfiehlt es sich, ein betriebliches Vergütungssystem zu schaffen. Dabei berücksichtigen wir als Ihr Anwalt für Arbeitnehmererfinderrecht Ihre betrieblichen Rahmenbedingungen sowie Ihr Patentportfolio.

Streitsachen in Arbeitnehmererfindersachen

In streitigen Angelegenheiten beraten wir Sie als Anwalt im Arbeitnehmererfinderrecht in außergerichtlichen Verhandlungen und vertreten Sie im Ernstfall vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindersachen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie vor den Landgerichten.

Strategien

Vereinbarungen vermeiden Schadensersatzansprüche

Im schlimmsten Fall haben Erfinder neben Vergütungsansprüchen auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber, z.B. weil dieser dem Erfinder die Patentanmeldung im Ausland für Länder, in denen der Arbeitgeber selbst nicht aktiv ist, nicht angeboten hat. Treffen Sie deshalb frühzeitig Vereinbarungen mit Erfindern und kaufen Sie die Rechte des Erfinders an der Erfindung ab. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Vereinbarung nicht nachträglich unwirksam wird. Vereinbarungen, die den Erfinder unverhältnismäßig benachteiligen sind unwirksam. Ebenso sind pauschale Vereinbarungen über zukünftige Erfindungen unwirksam.

Pauschalvergütung zum Rechteabkauf

Ihr Anwalt für Arbeitnehmererfinderrecht rät Ihnen: Kaufen Sie den Erfindern ihre Rechte ab. Zu den abtretbaren Rechten zählt das Informationsrecht, das Recht auf Anbietung für Schutzrechtsanmeldungen im Inland oder Ausland, die der Arbeitgeber nicht selbst vornimmt. Das Recht auf angemessene Vergütung lässt sich jedoch nicht wirksam abtreten. Auf diese Weise können Sie spätere Schadensersatzforderungen der Erfinder aufgrund einer Verletzung dieser Arbeitgeberpflichten ausschließen.

Wir beraten Sie gerne!

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